{"id":2637,"date":"2019-02-05T06:00:37","date_gmt":"2019-02-05T05:00:37","guid":{"rendered":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/?p=2637"},"modified":"2019-01-30T12:45:55","modified_gmt":"2019-01-30T11:45:55","slug":"der-geheimnisverrat-1","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/2019\/02\/05\/der-geheimnisverrat-1\/","title":{"rendered":"Der Geheimnisverrat 1"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD. Nun, das ist weiter kein Geheimnis, denn die Beobachtung aller m\u00f6glicher Gruppierungen, darunter auch <strong>alle Parteien<\/strong> in den Parlamenten, ist seine Aufgabe. <!--more--><\/p>\n\n\n\n<p>Beobachtung hei\u00dft konkret, es werden passiv Daten gesammelt und zu Dossiers zusammen gestellt. Passiv sammeln bedeutet wiederum, dass \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Informationen sowie solche, die ohne Auftrag zugetragen werden, gesammelt werden. Der Verfassungsschutz darf aber nicht aktiv Daten sammeln, d.h. irgendwo einbrechen oder durch eingeschleuste V-Leute sonstige Manipulationen durchf\u00fchren. Das darf er erst, wenn die Gruppierung zum Verdachtsfall wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Beobachtet wird erst einmal geheim, um weder die B\u00fcrger zu beunruhigen noch Einfluss auf die Entwicklung zu nehmen. Beobachtungsdossiers sind daher interne Verschlusssache, auf die noch nicht einmal die Parlamentarier Zugriff haben, und zwar aus gutem Grund, wie sich jeder denken kann. Wenn bekannt gemacht wird, dass der Verfassungsschutz jemanden beobachtet, ist das eine Trivialit\u00e4t und eine Propaganda-Ma\u00dfnahme, um den meist in den Details nicht bewanderten B\u00fcrger zu t\u00e4uschen. Es geht also nicht darum, die Verfassungstreue von jemandem in Zweifel zu ziehen, sondern ihn grunds\u00e4tzlich zu diskreditieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird so ein Dossier ver\u00f6ffentlicht, ist das eindeutig Geheimnisverrat. <a href=\"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/Verfassungsschutz-Gutachten-zur-AfD-odt.pdf\">Das Beobachtungsgutachten \u00fcber die AfD, das hier als PDF zu lesen ist<\/a>, 1) ist also das Ergebnis einer kriminellen Handlung nach \u00a7353 StGB, die mit Gef\u00e4ngnis zu bestrafen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Umst\u00e4nde des Geheimnisverrats sind dubios. Das Dokument wurde an die Presse durchgestochen, wobei anscheinend jedes kleine K\u00e4sebl\u00e4ttchen darauf zur\u00fcckgreifen und Kommentare dazu schreiben konnte. Insgesamt ver\u00f6ffentlicht hat es zun\u00e4chst niemand, da aus dem Zusammenhang gerissene Kommentierungen beim Erreichen des politischen Ziels, die Gruppierung zu diskreditieren nat\u00fcrlich wesentlich besser sind als eine Komplettdokumentation, die jeder nachlesen kann. Entsprechend waren auch die Kommentare.<\/p>\n\n\n\n<p>Folgen hat der Geheimnisverrat bislang offenbar nicht. Es wurde niemand \u00f6ffentlich zur Rede gestellt. Ob amtsintern irgendetwas l\u00e4uft, ist nicht bekannt, aber vermutlich eher nicht. Dazu muss man noch mal in \u00a7353 StGB schauen. Da steht &#8222;<em>Die Tat wird nur mit Erm\u00e4chtigung &#8230; vom Pr\u00e4sidenten des Gesetzgebungsorgans [verfolgt]<\/em>&#8222;. Konkret: wenn der Pr\u00e4sident selbst der Verr\u00e4ter ist, passiert nichts. Deshalb ist der alte Pr\u00e4sident Maa\u00dfen auch relativ glimpflich davon gekommen, als er eine Rede mit &#8222;<em>&#8230; linksextremen Kr\u00e4ften in der SPD &#8230;<\/em>&#8220; durchstach. Was im \u00dcbrigen zeigt, dass auch die Regierungspartei SPD unter Beobachtung steht und m\u00f6glicherweise zumindest in Teilen kurz davor war, zum Verdachtsfall zu werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Maa\u00dfen wurde von der SPD wegen dieser \u00c4u\u00dferungen sowie seiner Weigerung, gegen die AfD eine Propaganda-Aktion loszutreten, aus dem Amt entfernt. O-Ton SPD-Vize Stegner: &#8222;<a href=\"https:\/\/www.tagesstimme.com\/2019\/01\/16\/spd-stegner-zu-prueffall-afd-dazu-musste-der-unselige-maassen-gehen\/\">Dazu musste der unselige Maa\u00dfen gehen.<\/a>&#8222;. Sodann berief man einen willigeren Pr\u00e4sidenten (zwar auch aus der CDU), der die W\u00fcnsche prompt in Szene setzte und mit ziemlicher Sicherheit die Durchgabe des internen Papiers an die Presse veranlasste. Inwieweit das Dossier noch mit dem \u00fcbereinstimmt, das zu Maa\u00dfens Zeiten erarbeitet wurde, wird Maa\u00dfen als korrekter Beamter nicht sagen, aber vermutlich wurden noch eine Reihe Passagen eingef\u00fchrt, um zumindest Teile der AfD auf die Schnelle zu Verdachtsf\u00e4llen hoch zu stufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der eigenartige Ablauf geht aber weiter: mit Bekanntwerden in den Redaktionen war das Dokument \u00f6ffentlich. Es besteht damit rechtlich gar keine Handhabe, die Herausgabe eines bereits \u00f6ffentlichen Dokuments aus \u00f6ffentlich-rechtlicher Quelle an die AfD zu verweigern, wie erfolgt. Selbst den Parlamentariern sollten nur Ausz\u00fcge zur Kenntnis gebracht werden, was nur Sinn im normalen Verfahren macht, d.h. das Dokument ist geheim und nicht \u00f6ffentlich. Im Grunde ein weiterer Propaganda-Trick, um die AfD zu verunsichern.<\/p>\n\n\n\n<p>Das kann nat\u00fcrlich nur so lange gut gehen, bis eine Redaktion beschlie\u00dft, das Dokument zu ver\u00f6ffentlichen. Journalisten sind nicht an die Geheimniswahrung gebunden, es sei denn, sie werden <strong>vor<\/strong> der Kenntnisnahme zur Geheimhaltung verpflichtet. Bei der Verbreitung, die das Dokument anscheinend gefunden hat, kann man aber davon wohl nicht ausgehen. Die Redaktion von &#8222;netzpolitik.org&#8220; hat sich zur Ver\u00f6ffentlichung entschlossen. Als Reaktion hie\u00df es irgendwo, es werden &#8222;strafrechtliche Konsequenzen&#8220; gepr\u00fcft, was aber wiederum ziemlicher Bl\u00f6dsinn ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Ver\u00f6ffentlichung darf nur dann nicht erfolgen, wenn Urheberrechte im Weg stehen (was bei staatlichen Dokumenten nicht der Fall ist), Geheimhaltungspflichten bestehen (siehe vor), Pers\u00f6nlichkeitsrechte einzelner Individuen betroffen sind (das trifft auf eine komplette Partei nicht zu) oder Volksverhetzung betrieben wird (das w\u00e4re interessant, denn dann h\u00e4tte der Verfassungsschutzpr\u00e4sident das Dokument zum Zwecke der Volksverhetzung durchgestochen). Die Drohung &#8222;strafrechtliche Konsequenz&#8220; geht wohl nach hinten los, denn sie belegt, dass es sich bei der Aktion um eine Propaganda-Ma\u00dfnahme handelt, die wohl zu fr\u00fch aufgeflogen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie dem auch sein, das Dokument ist jetzt bereits \u00f6ffentlich und weit verbreitet, und deshalb stelle ich es ebenfalls online (siehe aber Fu\u00dfnote). Welche Schlussfolgerungen aus dem Inhalt zu ziehen sind, kommt an anderer Stelle zur Sprache.<\/p>\n\n\n\n<p>  <br><\/p>\n\n\n\n<p>1) Das Gutachten stammt von der Seite &#8222;netzpolitik.org&#8220;, die es komplett ver\u00f6ffentlicht hat. Ich stelle es hier als PDF ein, weil der Konsum dieser Seite f\u00fcr Mainstream-kritische Leser vermutlich gesundheitssch\u00e4dlicher ist als ein \u00fcberschrittener NOx-Grenzwert von 750 ppm. Ob es sich tats\u00e4chlich um das Original handelt oder \u00c4nderungen darin vorgenommen wurden, entzieht sich meiner Kenntnis.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD. Nun, das ist weiter kein Geheimnis, denn die Beobachtung aller m\u00f6glicher Gruppierungen, darunter auch alle Parteien in den Parlamenten, ist seine Aufgabe. 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