{"id":2068,"date":"2018-10-10T09:21:19","date_gmt":"2018-10-10T07:21:19","guid":{"rendered":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/?p=2068"},"modified":"2018-10-10T09:21:19","modified_gmt":"2018-10-10T07:21:19","slug":"neues-in-sachen-rechtsstaat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/2018\/10\/10\/neues-in-sachen-rechtsstaat\/","title":{"rendered":"Neues in Sachen &#8222;Rechtsstaat&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Nachdem schon das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in Sachen Sami A. und das Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster, ebenfalls in Sachen Sami A. sowie der Rodung des Hambacher Forstes, schon eine an Machtmissbrauch grenzende Umdeutung geltenden Rechts in jurisdiktionellen Absolutismus hingelegt haben, legt nun das Verwaltungsgericht K\u00f6ln nach.<!--more--><\/p>\n<p>Um Ausl\u00e4nder an allen Gesetzen vorbei in die Republik zu holen k\u00f6nnen B\u00fcrger als B\u00fcrgen auftreten. Sie verpflichten sich, f\u00fcr alle Kosten, die durch die Einreise und den Aufenthalt entstehen, aufzukommen. Im Rahmen der Fl\u00fcchtlingskrise 2015 haben einige Gutmenschen B\u00fcrgen gespielt, nat\u00fcrlich nicht ohne von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden auf die Rechtsfolgen hingewiesen zu werden und dies auch sowie ihre Zahlungsbereitschaft durch Unterschrift zu best\u00e4tigen. Das b\u00f6se Erwachen kam sp\u00e4ter, als die Beh\u00f6rden unter Bezug auf die B\u00fcrgschaft die Kosten einforderten, wogegen die M\u00f6chte-Gern-B\u00fcrgen mit zweifelhaften Begr\u00fcndungen klagten. Normalerweise ist man vor Gericht selbst dann dran, wenn man gut begr\u00fcnden kann, man h\u00e4tte nichts gewusst &#8211; diese Leute haben es gewusst und haben das sogar unterschrieben. Also w\u00e4re die Klage abzulehnen. Das Verwaltungsgericht sieht das anders. Ich zitiere aus <a href=\"https:\/\/philosophia-perennis.com\/2018\/10\/09\/gerichtsurteil-fluechtlingsbuergen-muessen-doch-nicht-zahlen-2\/\">Philosophia perennis<\/a>:<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Es kam, wie von vielen schon vorhergesagt:\u00a0Zwei Bonner Fl\u00fcchtlingsjubler, die die B\u00fcrgschaft f\u00fcr syrische Immigranten unterschrieben hatten, m\u00fcssen nun doch keine R\u00fcckzahlung der offenen Sozialleitungen an die betreffenden \u00c4mter leisten. <\/strong><\/p>\n<p>Dies entschied das Verwaltungsgericht in K\u00f6ln und w\u00e4lzt nun einmal mehr die Kosten f\u00fcr die Rundumversorgung der Eingeladenen auf den Steuerzahler ab.<\/p>\n<h5>B\u00fcrgschaften f\u00fcr syrische Fl\u00fcchtlinge unterschrieben<\/h5>\n<p>n vier Verfahren ging es um die R\u00fcckzahlung von Geldbetr\u00e4gen zwischen 6.000 und 22.000 Euro. Dieses Geld wollten Jobcenter und Sozial\u00e4mter von sogenannten \u201eFl\u00fcchtlingsb\u00fcrgen\u201c zur\u00fcck gezahlt bekommen (<a href=\"https:\/\/www.journalistenwatch.com\/2018\/07\/06\/boeses-erwachen-fluechtlingsbuergen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">jouwatch berichtete<\/a>). Diese hatten f\u00fcr syrische Immigranten die B\u00fcrgschaft und somit die Garantie f\u00fcr deren Lebensunterhalt unterschrieben, damit diese legal nach Deutschland einreisen konnten.<\/p>\n<p>Nachdem die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden Erstattungsbescheide gegen die gutmenschlichen B\u00fcrgschaftgeber erlassen hatten, war der Jammer gro\u00df. Denn die B\u00fcrgen mit Herz waren davon ausgegangen, dass ihre Haftung mit der offiziellen Anerkennung ihrer Sch\u00fctzlinge beendet sei und ab diesem Zeitpunkt der Steuerzahler die Kosten ihrer gro\u00dfm\u00fctigen Einladung \u00fcbernimmt.<\/p>\n<h5>Ausl\u00e4nderamt habe nicht ausreichend die Zahlungsf\u00e4higkeit der B\u00fcrger gepr\u00fcft<\/h5>\n<p>Zwei dieser B\u00fcrgen klagten nun -erfolgreich \u2013 vor dem K\u00f6lner Verwaltungsgericht. Das Gericht befand, dass das Ausl\u00e4nderamt nicht ausreichend die Zahlungsf\u00e4higkeit der B\u00fcrger gepr\u00fcft habe.\u00a0Auch die Aufkl\u00e4rung durch die Beh\u00f6rden vor Unterzeichnung der Verpflichtungserkl\u00e4rung kritisierten die Richter in ihren Urteilen\u00a0<a href=\"https:\/\/www.general-anzeiger-bonn.de\/bonn\/stadt-bonn\/Fl%C3%BCchtlingsb%C3%BCrgen-m%C3%BCssen-Sozialleistungen-nicht-erstatten-article3956809.html?utm_medium=Social&amp;utm_source=Facebook&amp;Echobox=1538993939\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">laut dem Generalanzeiger<\/a>.<\/p>\n<p>Das Urteil wurde selbstredend vom \u201eBeueler Unterst\u00fctzerkreis f\u00fcr syrische Fl\u00fcchtlinge\u201c hellauf begr\u00fc\u00dft. Dort hofft man, dass die noch ausstehenden Urteile ebenso ausfallen. Auch Rechtsanwalt Lothar Mahlberg, der 20 Bonner Kl\u00e4ger vertritt, sieht durch das Urteil \u201eeinen ersten Schritt der Genugtuung\u201c.<\/p>\n<p>Seine Mandanten h\u00e4tten nicht gewusst, dass ihre Zahlungspflicht \u00fcber die Anerkennung des Fl\u00fcchtlingsstatus hinausgehe.\u00a0<em>(SB)<\/em><\/p>\n<hr \/>\n<p>Bleibt abzuwarten, ob es die \u00c4mter noch wagen, vor die n\u00e4chste Instanz zu gehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem schon das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in Sachen Sami A. und das Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster, ebenfalls in Sachen Sami A. sowie der Rodung des Hambacher Forstes, schon eine an Machtmissbrauch grenzende Umdeutung geltenden Rechts in jurisdiktionellen Absolutismus hingelegt haben, legt nun das Verwaltungsgericht K\u00f6ln nach. 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