{"id":1785,"date":"2018-07-21T09:56:44","date_gmt":"2018-07-21T07:56:44","guid":{"rendered":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/?p=1785"},"modified":"2018-07-21T09:56:44","modified_gmt":"2018-07-21T07:56:44","slug":"bundesverfassungsgericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/2018\/07\/21\/bundesverfassungsgericht\/","title":{"rendered":"Bundesverfassungsgericht"},"content":{"rendered":"<p>Bei den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes fragt sich der geneigte B\u00fcrger nicht selten, ob das Gericht \u00fcber die Vereinbarkeit einer Entscheidung mit der Verfassung entscheidet oder nur die desolate Verfassung der Republik konzentriert widerspiegelt. Der <!--more-->Eindruck entsteht zwar haupts\u00e4chlich aufgrund bestimmter Rahmenbedingungen, ist aber trotzdem nicht ganz von der Hand zu weisen.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst einmal ist festzustellen, dass das BVerfG <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SiteGlobals\/Forms\/Suche\/Entscheidungensuche_Formular.html?language_=de\">recht flei\u00dfig Entscheidungen<\/a> f\u00e4llt, dem B\u00fcrger aber mehr oder weniger nur die spektakul\u00e4ren wirklich bekannt werden. An das BVerfG kann man sich wenden, wenn alle anderen Rechtsmittel ausgesch\u00f6pft sind (konkret: die normale Gerichtsbarkeit durchlaufen ist oder kein anderes Gericht zust\u00e4ndig ist). Die meisten Klagen betreffen dann Fragen der Grundrechte, was schon recht schwammig ist, denn unter Begriffe wie die &#8222;W\u00fcrde des Menschen&#8220; oder die &#8222;Religionsfreiheit&#8220; kann man nun mit einiger Spitzfindigkeit alles m\u00f6gliche hinein interpretieren, was dort nach landl\u00e4ufiger Meinung nichts zu suchen hat, zumindest, wenn zuvor schon andere Gerichte \u00fcber die Sache befunden haben. Die Folge dieser Schwammigkeit ist, dass das Gericht einen Gro\u00dfteil der eingreichten Klagen gar nicht erst zur Bearbeitung annimmt, <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2018\/05\/rk20180530_1bvr114917.html\">sondern zur\u00fcckweist<\/a>. Das muss zwar auch begr\u00fcndet werden, aber an dieser Vorpr\u00fcfung sind weniger Richter beteiligt und auch die Begr\u00fcndung ist deutlich k\u00fcrzer als ein Urteil.<\/p>\n<p>Bei den meisten Entscheidungen wird man sich als B\u00fcrger auch nicht einmischen wollen, weil die Thematik doch so weit von der eigenen Interessenlage entfernt ist, dass man kaum Lust hat, dar\u00fcber nachzudenken. Manches macht einem aber schon Bedenken, etwa wenn ein wegen des <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2018\/05\/rk20180530_1bvr114917.html\">Verdachts der r\u00e4uberischerin Erpressung und Bildung einer kriminellen Vereinigung einsitzender Untersuchungsh\u00e4ftling<\/a> auf freien Fu\u00df gesetzt werden muss, weil das mit dem Fall betraute Gericht mit der Bearbeitung der F\u00e4lle nicht nachkommt. Dass man einen Schwarzfahrer nicht unbedingt in Haft halten sollte, geht wohl jedem auf, aber dass ein offenbar Schwerstkrimineller frei gelassen werden soll, obwohl der mit hoher Wahrscheinlichkeit flugs seins Spuren verwischt und sich aus dem Staub macht, geht dem Rechtsempfinden des B\u00fcrger vermutlich doch ab. Weniger weil Rechte des Kriminellen nicht tats\u00e4chlich gebeugt w\u00fcrden, sondern weil die Rechte der Betroffenen &#8222;mal wieder&#8220; mit F\u00fc\u00dfen getreten werden. Dem Gericht geht in vielen F\u00e4llen die Ausgewogenheit ab, und das verletzt das allgemeine Rechtsempfinden.<\/p>\n<p>Ob das Gericht in vielen F\u00e4llen nun tats\u00e4chlich Recht im Sinne der Verfassung spricht, kann durchaus bezweifelt werden. Nun gut, wir haben<\/p>\n<ol>\n<li>keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz, wobei der Unterschied darin liegt, dass das GG von den Siegerstaaten geschrieben wurde und nicht von der Bev\u00f6lkerung des Staates, und<\/li>\n<li>ein nur bedingt g\u00fcltiges GG, weil selbst das BVerfG nicht wenige F\u00e4lle an den EU-Gerichtshof weiter verweist, obwohl der Begriff EU in der gesamten Verfassung nicht vorkommt, sondern nur ein Vertragswerk ist, dessen verfassungsm\u00e4\u00dfige Wirkung ebenfalls wieder nur durch eine Urabstimmung begr\u00fcndet werden m\u00fcsste.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Eigentlich m\u00fcsste das BVerfG bei der Auslegung des GG Schluss machen, und wenn das irgendwelchen Chaoten in der EU nicht passt, ist das eben so &#8211; oder man &#8222;bessert&#8220; das GG entsprechend nach. Solche H\u00f6rigkeit des obersten deutschen Gerichtes gegen\u00fcber einem europ\u00e4ischen Gericht, dessen Zust\u00e4ndigkeit nirgendwo verbindlich f\u00fcr den B\u00fcrger definiert ist, weckt zusammen mit den oft mehr als zweifelhaften weil noch wesentlich einseitiger zu Gunsten der T\u00e4terseite gef\u00e4llten Urteilen schon Zweifel am Gericht.<\/p>\n<p>Noch mehr Zweifel treten auf, wenn die Alleing\u00e4nge der kriminellen Vereinigung Merkel\/Sch\u00e4uble im Zusammenhang mit den <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2011\/09\/rs20110907_2bvr098710.html\">Euro-Rettungsschirmen still und heimlich abgesegnet<\/a> werden, d.h. diesmal nicht ganz so still und heimlich, denn das hat man in einem gr\u00f6\u00dferen Zusammenhang schon mitbekommen. \u00c4hnlich verh\u00e4lt es sich mit den Fl\u00fcchtlingsbeschl\u00fcssen von 2015, \u00fcber die das <a href=\"http:\/\/www.landesrecht.rlp.de\/jportal\/portal\/t\/7qe\/page\/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentenanzeige&amp;showdoccase=1&amp;doc.id=KORE242742017&amp;doc.part=L\">OLG Koblenz befindet<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>&#8230; Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren au\u00dfer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.<\/p><\/blockquote>\n<p>Das eigentlich zust\u00e4ndige BVerfG sollte sp\u00e4testens durch solche Wort aufgeschreckt sein, findet aber am rechtsfreien Raum nichts zu Kritisierendes. Wohin das f\u00fchrt, kann man im Parteienspektrum sehen: die AfD mit ihren inzwischen um die 20% liegenden Stimmenanteilen w\u00fcrde es &#8211; zumindest in dieser Form &#8211; ohne diese Mithilfe des BVerfG wohl gar nicht geben. Das kommt halt dabei heraus, wenn man an den entscheidenden Stellen weitgehend nur abnickt.<\/p>\n<p>Noch bananenhafter geriert sich das BVerfG aber in Sachen &#8222;Rundfunkbeitrag&#8220;. Die GEZ war \u00fcber die Jahre ins Gerede gekommen, da die Geb\u00fchren durch das Verhalten der \u00d6R-Sender und die privaten Anstalten nicht mehr begr\u00fcndet werden konnten und bei der n\u00e4chsten Gelegenheit vom BVerfG gekippt worden w\u00e4ren. Aber regieren ohne Propaganda-Apparat? Das geht gar nicht! Dann ist das nicht mehr unser Land! Ausweg: man l\u00e4sst alles beim Alten, formuliert den Mist aber so um, dass es das BVerfG zumindest schwerer hat, die Sache zu kippen. Allein das sagt schon vieles \u00fcber das Recht als solches aus: durch geschickte Formulierung kann man das gr\u00f6\u00dfte Unrecht zu Recht machen, zum Beispiel die <a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/wirtschaft\/2017-04\/cum-ex-skandal-steuerhinterziehung-koalition-untersuchungsausschuss\">Cum-Ex-Gesch\u00e4fte<\/a>, bei denen sich Finanzjongleure nicht nur Steuern zur\u00fcckzahlen lassen konnten, sondern das auch noch gleich mehrfach und unter stiller Billigung mehrerer Finanzminister. Aber zur\u00fcck zur GEZ-Geschichte.<\/p>\n<p>2010 machte sich <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Paul_Kirchhof\">Paul Kirchhof<\/a>, Sohn von Ferdinand Kirchhof sr. (Verfassungsrichter von 1959-1979), an die Formulierung eines entsprechenden Papiers. Dazu war er gut geeignet, denn von 1979-1999 war er selbst Verfassungsrichter. Die Gegner der GEZ-Abzocke legten trotzdem Verfassungsbeschwerde ein, das BVerfG erkl\u00e4rte allerdings vor einigen Tagen die <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2018\/07\/rs20180718_1bvr167516.html\">neue Formulierung f\u00fcr verfassungsgem\u00e4\u00df<\/a> (mit kleineren Einschr\u00e4nkungen). Also noch mal zum mitschreiben: eine unzul\u00e4ssige Zwangsbesteuerung der B\u00fcrger wird durch passende Umformulierung zul\u00e4ssig. So was f\u00f6rdert das Vertrauen in den Rechtsstaat!<\/p>\n<p>Geschm\u00e4ckle an der Sache: der dritte Krichhof der Verfassungsrichterdynastie, <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Ferdinand_Kirchhof\">Ferdinand Kirchhof<\/a>, seit 2007 Verfassungsrichter. Der ist Vorsitzender der zust\u00e4ndigen Kammer. Nun sind an einem solchen Urteil 8 Richter beteiligt, aber die Stimmergebnisse sind am Ende nicht bekannt. Nur gelegentlich \u00e4u\u00dfert sich ein Richter mit einem Minderheitenvotum gegen seine Kollegen. Das Geschm\u00e4ckle liegt nat\u00fcrlich darin, dass ein Richter \u00fcber eine Formulierung seines Bruders zu urteilen hat, wobei man aufgrund der dynastischen Mitgliedschaft wohl mit Recht ein wenig Seilschaftswesen unterstellen kann, unabh\u00e4ngig von der tats\u00e4chlichen Bef\u00e4higung der Protagonisten.<\/p>\n<p>Man kann also durchaus Befangenheit unterstellen, was <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2018\/04\/rs20180424_1bvr074517.html\">das BVerfG aber kurzerhand abschmetterte<\/a>. Und das ist der eigentliche Skandal. Die Behauptung, man h\u00e4tte das im engen Kreis nie diskutiert, ist angesichts der Dynastie und der Verflechtung mit der Politik einfach unglaubw\u00fcrdig. Nat\u00fcrlich wurde das diskutiert, und nat\u00fcrlich hat Ferdinand ein Interesse daran, Paul nicht dumm im Regen stehen zu lassen. Oder ist er doch ehrlich und integer?<\/p>\n<p>Eigentlich egal. Der mutma\u00dfliche Interessenkonflikt liegt nun mal vor, und das Gericht h\u00e4tte sich ganz einfach nicht die Bl\u00f6\u00dfe geben d\u00fcrfen, sich selbstherrlich dar\u00fcber hinweg zu setzen. Die Entscheidung in Verbindung mit der Personalie ist Wasser auf die M\u00fchlen der Gegner. Kirchhof scheidet in K\u00fcrze <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Bundesverfassungsgericht\">altersbedingt ohnehin aus dem Richtergremium<\/a> aus, was dann vermutlich zu einem neuen Anlauf gegen den Rundfunkbeitrag f\u00fchrt, besonders wenn die AfD weiter zulegt. Insbesondere mit dieser Personalie d\u00fcrfte das BVerfG weitere Steigb\u00fcgelhilfe f\u00fcr die AfD geleistet haben. Warten wir die n\u00e4chste Zeit ab, ob sie darauf reagiert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes fragt sich der geneigte B\u00fcrger nicht selten, ob das Gericht \u00fcber die Vereinbarkeit einer Entscheidung mit der Verfassung entscheidet oder nur die desolate Verfassung der Republik konzentriert widerspiegelt. 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