{"id":1738,"date":"2018-06-27T16:48:38","date_gmt":"2018-06-27T14:48:38","guid":{"rendered":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/?p=1738"},"modified":"2018-06-27T16:48:50","modified_gmt":"2018-06-27T14:48:50","slug":"sollte-man-dieselfahrverbote-ernst-nehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/2018\/06\/27\/sollte-man-dieselfahrverbote-ernst-nehmen\/","title":{"rendered":"Sollte man Dieselfahrverbote ernst nehmen?"},"content":{"rendered":"<p>Kann man nicht argumentieren, dass Umwege und l\u00e4ngere Fahrtzeiten zwangsl\u00e4ufig zu mehr Aussto\u00df von CO2, NOx und Feinstaub f\u00fchren und nun auch die Anwohner bislang ruhigerer Stra\u00dfen den Verkehrsl\u00e4rm ertragen m\u00fcssen, insgesamt also die gesundheitliche Belastung zunimmt? Juristen interessiert diese Logik allerdings nicht. <!--more-->Wenn in einem Gesetzestext drin steht, man d\u00fcrfe andere Leute nicht mit Holzkn\u00fcppel erschlagen,d\u00fcrfte man bei Verwendung einer Eisenstange juristisch auf der sicheren Seite sein und straffrei ausgehen. Man muss sich schon etwas anderes einfallen lassen.<\/p>\n<p>Das Gerichtsurteil erlaubt zwar Fahrverbote, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es muss mehr oder weniger der letzte Ausweg sein, wenn nichts anderes mehr n\u00fctzt, und darf auch nur begrenzt gelten. Zudem m\u00fcssen jede Menge Ausnahmen gemacht werden. Das erlaubt schon einiges an Einspruchm\u00f6glichkeiten:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Fahrverbote sind statisch, d.h. es werden Schilder aufgestellt und man darf grunds\u00e4tzlich nicht mehr fahren, d.h. auch in dem Fall, dass gar keine \u00dcberschreitung der Grenzwerte stattfindet. Im Grunde verlangt das Gerichtsurteil aber eine dynamische Regelung, wie sie auch in bestimmten St\u00e4dten Frankreichs gilt: dort wird nur dann ein Fahrverbot verh\u00e4ngt, wenn die Werte hoch sind und die Wetterlage keine Besserung verspricht. Im Zweifelsfall &#8211; schwacher Verkehr, starker Wind &#8211; k\u00f6nnte man die Berechtigung des Verbots in Zweifel ziehen und einen Nachweis verlangen, dass tats\u00e4chlich zum Zeitpunkt des Fahrens hohe Werte vorlagen.<\/li>\n<li>Das Urteil sieht Ausnahmen f\u00fcr alle m\u00f6glichen Gruppen vor, gibt aber nur Beispiele. Geh\u00f6rt man zu einer Gruppe, f\u00fcr die keine Ausnahme gilt, hat aber ein elementares Interesse, das Gebiet zu befahren, w\u00e4re dies ein Versto\u00df gegen die Gleichheit vor dem Gesetz. Die Verwaltungen k\u00f6nnten schnell in Schwierigkeiten kommen, Begr\u00fcndungen zu finden, warum ausgerechnet eine bestimmte Gruppe nicht fahren darf.<\/li>\n<li>Die Verwaltung muss zun\u00e4chst versuchen, durch andere Ma\u00dfnahmen den Verkehr so zu gestalten, so dass die Belastung abnimmt. Von einem entsprechenden intelligenten Baustellenmanagement abgesehen (Baustellen werden meist nach dem Prinzip gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Behinderung \u00fcber geologische Zeitr\u00e4ume hinweg eingerichtet) w\u00e4ren Geschwindigkeitsbegrenzungen (inzwischen oft so niedrig, dass mehr Schadstoffe die Folge sind) und Ampelsteuerung zu optimieren (in vielen St\u00e4dten hat man grunds\u00e4tzlich eine Rotphase, d.h. man steht vor der n\u00e4chsten Ampel; durch den Einsatz von KI lie\u00dfe sich vermutlich sehr viel verbessern). In der Regel wird aber au\u00dfer dem Aufstellen von Schildern nichts unternommen, d.h. man kann auf Pflichtvers\u00e4umnis und damit Unwirksamkeit des Verbots klagen.<\/li>\n<li>Ein Verbot w\u00e4re derzeit nur kontrollierbar, indem die Kennzeichen von s\u00e4mtlichen Fahrzeugen, die die Strecke benutzen, notiert und ausgewertet werden, d.h. auch von den Berechtigten. Das setzt einen Abgleich in einer ganzen Batterie von Datenbanken voraus, was kaum datenschutzrechtlich zu kontrollieren ist. Wenn man an andere Stellen schaut, k\u00f6nnte sich daraus die M\u00f6glichkeit auf Klage gegen Verletzung des Datenschutzes ergeben.<\/li>\n<li>Ist ein Verbot in Kraft, besteht nach einiger Zeit auch die M\u00f6glichkeit, einen Nachweis der Wirksamkeit zu fordern. Stellt sich dabei heraus, dass die Werte sich nicht \u00e4ndern, ist das Fahrverbot eine Diskriminierung, gegen die man sich wehren kann. Da \u00e4ltere Fahrzeuge nach Messungen des ADAC weniger Schadstoffaussto\u00df haben als neuere, aber von Fahrverbot betroffen sind, m\u00fcssen die Werte nicht abnehmen. Die Einrede der Diskriminierung kann man ggf. auch unabh\u00e4ngig von Messungen der Schadstoffkonzentration verwenden, wenn die Laborwerte zugelassener Fahrzeuge schlechter sind als die der vom Verbot betroffenen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Generell muss man wohl nicht davon ausgehen, dass die Verwaltungen in jedem Fall mit ihren v\u00f6llig sinnlosen Fahrverboten vor Gericht durchkommen. In der Regel werden Verkehrsverst\u00f6\u00dfe nur vom Amtsgericht verhandelt, aber hier kann man sich durchaus auch auf h\u00f6here Rechtsg\u00fcter berufen und sich in der Gerichtshierarchie hochhangeln.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kann man nicht argumentieren, dass Umwege und l\u00e4ngere Fahrtzeiten zwangsl\u00e4ufig zu mehr Aussto\u00df von CO2, NOx und Feinstaub f\u00fchren und nun auch die Anwohner bislang ruhigerer Stra\u00dfen den Verkehrsl\u00e4rm ertragen m\u00fcssen, insgesamt also die gesundheitliche Belastung zunimmt? Juristen interessiert diese Logik allerdings nicht. 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