{"id":1702,"date":"2018-05-30T16:53:40","date_gmt":"2018-05-30T14:53:40","guid":{"rendered":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/?p=1702"},"modified":"2018-05-30T16:53:40","modified_gmt":"2018-05-30T14:53:40","slug":"how-to-deal-with-ds-abmahnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/2018\/05\/30\/how-to-deal-with-ds-abmahnung\/","title":{"rendered":"How to deal with DS-Abmahnung"},"content":{"rendered":"<p>Wenn ich mich so umh\u00f6re, herrscht eine ungemein gro\u00dfe Panik bez\u00fcglich der DSGVO. Fast jeder meint, in ein paar Tagen eine Abmahnung zu bekommen, und viele <!--more-->machen einfach ihre Seiten dicht. Die Bundesregierung unter Merkel hat zwar vor einigen Jahren noch die Position der gewerblichen N\u00f6tigung zum Zwecke der eigenen Bereicherung entgegen alles Empfehlungen von Interessenverb\u00e4nden gest\u00e4rkt, aber Panik ist trotzdem \u00fcbertrieben.<\/p>\n<p>Im Moment wimmelt es von Angeboten, Webseiten DSGVO-konform zu machen. Im Standard nehmen die Abzocker ca. 2.500 \u20ac f\u00fcr die Eingangspr\u00fcfung und je nach Besucheranzahl (die muss anschlie\u00dfend gez\u00e4hlt werden, also eine Datenerhebung) zwischen 250 \u20ac und 500 \u20ac pro Monat. Auch Killefit. Da ist es schon profitabler, auf eine Abmahnung zu warten und schhlimmstenfalls 250\u00a0 \u20ac Geb\u00fchr abzudr\u00fccken.<\/p>\n<p>Aber muss man das \u00fcberhaupt? Die Abmahnanw\u00e4lte kommen gerne mit horrenden Geb\u00fchrenforderungen. Vor der DVGSO war es das Beste, den genannten Mangel zu beseitigen und die strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung abzugeben, ansonsten aber nichts zu tun. Unterl\u00e4sst man das mit der Erkl\u00e4rung, kann der Abmahnbetr\u00fcger die Seite ohne weiteres gerichtlich schlie\u00dfen lassen und die geforderten 50.000 \u20ac einklagen. Man ist in diesem Fall beweispflichtig, und das wird schwierig. Umgekehrt kann der Anwalt nur die deutlich geringere Abmahngeb\u00fchr einklagen und ist selbst beweispflichtig, dass die Forderung nicht ma\u00dflos \u00fcberzogen ist. Das lassen die Ganoven in der Regel: 70 von 100 Abgemahnten zahlen, und das Risiko, die restlichen 30% einzuklagen und dabei keinen oder nur einen Teilerfolg zu haben, ist zu gro\u00df. Will der Anwalt z.B. 400 \u20ac Geb\u00fchr, bekommt aber vor Gericht nur 50% zugesprochen, sind die von ihm zu tragenden Gerichtskosten bereits h\u00f6her und er macht Verlust.<\/p>\n<p>Bei der DVGSO ist die Sache noch diffuser, weil keine Ausf\u00fchrungsbestimmungen vorliegen. D.h. man beseitigt den abgemahnten Mangel unter dem Vorbehalt, dass es sich \u00fcberhaupt um einen Mangel nach DVGSO handelt, und erkl\u00e4rt unter dem Vorbehalt, dass es gerichtlich festgestellt wird, dass es sich tats\u00e4chlich um einen Mangel handelt, die Unterlassung und tut weiter nichts. Der Abmahner muss nun einklagen, dass es sich um einen Mangel handelt, und kann erst dann seine Mahngeb\u00fchren einklagen. Macht keiner.<\/p>\n<p>Bei M\u00e4ngelr\u00fcgen ist zu beachten, dass man zwar gehalten ist, Gesetze zu befolgen, aber keineswegs verpflichtet, die Gesetze auch in irgendeiner Form gut zu hei\u00dfen. Falls also jemand bem\u00e4ngelt, man erkl\u00e4re nicht, dass man den Datenschutz ernst nimmt, ist das sein Problem. Ernst nehmen braucht man die Sache nicht, so lange man nicht gegen die Prinzipien verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p>Sehr viele Leute l\u00f6schen nun auf Deubel komm raus alte Fotos, weil keine Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung der Abgelichteten vorliegt. Alles Quark. Falls tats\u00e4chlich einer auf die Idee kommt, das Fehlen der Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung zu unterstellen: die liegt nat\u00fcrlich vor! In allen F\u00e4llen! Hat man extra schriftlich eingeholt! Die Erkl\u00e4rungen vorlegen? Sorry, das geht nicht! Verst\u00f6\u00dft n\u00e4mlich gegen den Datenschutz, da dann der Abmahnbetr\u00fcger Identit\u00e4ten der Abgelichteten erfahren w\u00fcrde. Wenn er will, kann er nat\u00fcrlich die \u00dcberpr\u00fcfung durch ein Gericht einklagen. Viel Spa\u00df!<\/p>\n<p>Letzter Trick, der noch \u00fcbrig bleibt (und den man ggf. als ersten anwenden muss): man legt dem Abmahner eine Abmahnung mit einem fr\u00fcheren Datum vor. Man ist also schon abgemahnt worden, und er kommt leider zu sp\u00e4t. Pech! Da kann er klagen und fordern, was er will, er bekommt nichts. Er kann nat\u00fcrlich vermuten, dass die andere Abmahnung eine F\u00e4lschung ist. Vielleicht existiert der andere Abmahner ja gar nicht (was ein Mist, da hat man doch an einen Betr\u00fcger bezahlt) oder der wei\u00df nichts von einer Abmahnung (darf er nicht, denn man hat ihm das mit der Unterlassungserkl\u00e4rung ausdr\u00fccklich per Vertragsstrafe untersagt).<\/p>\n<p>Kurz gesagt: obwohl die Abmahnbetr\u00fcger relativ viele Rechte haben (vermutlich sind eine Reihe von Abgeordneten der Regierungsparteien an diesen Gesch\u00e4ften beteiligt), muss man nicht zahlen. Wer zahlt, ist selbst Schuld. Man kann den Gegner zwingen zu klagen, und wer klagt, ist beweispflichtig. Teurer als die Abmahnung selbst kann es nicht werden; meist ist es billiger. Also nicht Bange machen lassen!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn ich mich so umh\u00f6re, herrscht eine ungemein gro\u00dfe Panik bez\u00fcglich der DSGVO. 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