{"id":12530,"date":"2026-02-03T09:03:38","date_gmt":"2026-02-03T08:03:38","guid":{"rendered":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/?p=12530"},"modified":"2026-02-03T09:03:38","modified_gmt":"2026-02-03T08:03:38","slug":"der-mensch-ist-fuer-die-vorschrift-da","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/2026\/02\/03\/der-mensch-ist-fuer-die-vorschrift-da\/","title":{"rendered":"Der Mensch ist f\u00fcr die Vorschrift da"},"content":{"rendered":"\n<p>Vor ein paar Tagen unterhielt ich mich mit der KI meines Vertrauens dar\u00fcber, ob Gerichte bei ihrer Urteilsfindung auch die Realit\u00e4t ber\u00fccksichtigen m\u00fcssen. Hintergrund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem die Nichteinhaltung der politischen Klimavorgaben zuk\u00fcnftige Generationen so weit in ihren Menschenrechten sch\u00e4digen w\u00fcrde, dass man auf die Menschenrechte der jetzt Lebenden schei\u00dfen kann.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Man muss sich alleine diese Urteil mal im Gehirn zergehen lassen: aufgrund der Vorhersagen von Modellen, die klammheimlich permanent ge\u00e4ndert werden, um auch nur n\u00e4herungsweise an die beobachtbare Realit\u00e4t anzuschlie\u00dfen, mehr als zweifelhafter Messmethoden, keinerlei Gewissheit, ob und was von den Vorhersagen eintrifft und &#8211; noch viel schlimmer &#8211; keinerlei Gewissheit, ob die Klimaschutzma\u00dfnahmen \u00fcberhaupt etwas bewirken, und wenn, was das ist, haben heute lebende Menschen auf ihre Grundrechte zu verzichten. Wobei die zuk\u00fcnftige Generation offenbar genau wei\u00df, was sie davon zu halten hat: nach Studien erfolgt der erste Geschlechtsverkehr heute in h\u00f6heren Alter als fr\u00fcher, was verst\u00e4ndlich ist, denn wenn man wei\u00df, dass man von der Zukunft ohnehin gefickt ist, hat der Rest auch Zeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Daran ankn\u00fcpfend hat das Bundesverwaltungsgericht voll vom Staat finanzierten nichtstaatlichen Organisatione wie dem Abmahnverein DUH das Klagerecht einger\u00e4umt, sollte irgendeine Ma\u00dfnahme nach deren Ansicht nicht mit den klimapolitischen Vorgaben \u00fcbereinstimmen. Das mal an einem Beispiel erkl\u00e4rt:<\/p>\n\n\n\n<p>In einer Gemeinde besteht dringender Handlungsbedarf, neue Gasheizungen f\u00fcr Geb\u00e4ude zu installieren, weil die alten kaputt sind und alternative Technik wie W\u00e4rmepumpen aus nachvollziehbaren technischen Gr\u00fcnden nicht in Frage kommen und andere Techniken erst in 10 Jahren zu erwarten sind. Die Gasheizungen entsprechen aber definitiv nicht den klimapolitischen Vorgaben und die DUH klagt. Was macht das zust\u00e4ndige Verwaltungsgericht? Es macht das, was im Gesetz steht, und verbietet den Bau der Heizung. Betroffene Sch\u00fcler, Angestellte und Senioren d\u00fcrfen sich zu Tode frieren &#8211; so will es das Gesetz.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn im Gesetz steht, man d\u00fcrfe Leute nicht mit einer Eisenstange erschlagen, und jemand verwendet einen Holzkn\u00fcppel, m\u00fcsste der folgerichtig freigesprochen werden. Nun, meinte die KI, es g\u00e4be zwar das Rechtsprinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und die Richter w\u00fcrden vermutlich das Rechtsprinzip &#8222;man darf niemander erschlagen&#8220; h\u00f6her aufh\u00e4ngen und auch den Kn\u00fcppelm\u00f6rder zur Rechenschaft ziehen, aber verlassen sollte man sich besser nicht darauf. Und im Fall der Gasheizung gibt es gleich zwei Grundsatzurteile, und dann k\u00f6nne man mit Sicherheit davon ausgehen, dass ein einfaches VG die neue Heizung verbietet, Menschenleben hin oder her (schlie\u00dflich sind die noch nicht tot, k\u00f6nnten es aber werden).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mit anderen Worten: in Gesetzen und Verordnungen, beschlossen von der Spitze der geistigen Minderleister des Landes, kann der gr\u00f6\u00dfte, gef\u00e4hrlichste und widersinnigste Unsinn drinstehen &#8211; er wird von Gerichten ohne jede Beachtung der Folgen durchgesetzt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Kann doch nicht! mag mancher denken. Deshalb mal einige Beispiele, die das Gegenteil demonstrieren:<\/p>\n\n\n\n<p>(1) In Braunschweig erhielt eine Frau ein Kn\u00f6llchen \u00fcber 20\u20ac wegen Falschparkens in einer Zone mit Parkscheibenpflicht. Im Fenster lag zwar eine Parkscheibe, auch als solche gekennzeichnet und korrekt eingestellt, aber in Rosa. Begr\u00fcndung f\u00fcr das Kn\u00f6llchen, vom Ordnungsamt der Stadt best\u00e4tigt: laut Verordnunge muss eine Parkscheibe in der Farbe RAL xyz (blau) und mit Schriftzeichen nach DIN abc versehen sein und ganz bestimmte Ma\u00dfe aufweisen. Bis auf RAL xyz war die rosa Scheibe v\u00f6llig korrekt. Trotzdem 20\u20ac.<\/p>\n\n\n\n<p>Man kann nur hoffen, dass die Sch\u00e4del der Betroffenen &#8211; Kn\u00f6llchenschreiber und Ordnungsamtsmitarbeiter &#8211; nicht aufplatzen. Der Gestank v\u00f6llig verwesten gesunden Menschenverstandes w\u00fcrde vermutlich noch Hannover lahm legen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) In Berlin (wo auch sonst) bekam ein Anwohner ebenfalls ein Kn\u00f6llchen \u00fcber 20\u20ac. Grund: er hatte auf die Windschutzscheibe eine Folie gelegt, um morgens sein Auto ohne aufw\u00e4ndige Tauma\u00dfnahmen benutzen zu k\u00f6nnen. Bei den derzeitigen Witterungsverh\u00e4ltnissen wohl eher ein Muss als ein W\u00e4resinnvoll. Dabei wurde jedoch die Anwohnerparklizenz abgedeckt &#8211; Bu\u00dfgeld.<\/p>\n\n\n\n<p>Stellt sich die Frage, was passiert w\u00e4re, h\u00e4tte er die Folien nicht aufgelegt und die Scheibe w\u00e4re morgens zugefroren oder zugeschneit gewesen und die Parklizenz damit ebenfalls unsichtbar. Auch in Berlin w\u00e4re es besser, die Mitarbeiter durch eine KI zu ersetzen, allerdings nicht durch eine aktuelle, sondern um eine mit dem technischen Stand von 1988. Vermutlich w\u00e4re selbst die mehrfach so intelligent wie die menschlichen Mitarbeiter.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Um auch mal Gerichte zu Wort kommen zu lassen. F\u00fcr angebliche Beleidigungen und Verwendung von NS-Kennzeichen ist man schnell mit 3.000 &#8211; 15.000 \u20ac dabei nebst mehrmonatiger Gef\u00e4ngnisstrafe. Statt jemanden zu beleidigen ist es ratsam, sein Auto oder sein Haus anzustecken, denn dann sind die Strafen deutlich geringer.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Bande von Klimaterroristen der so genannten &#8222;letzten Generation&#8220; hatte vor einiger Zeit Farbanschl\u00e4ge auf das Brandenburger Tor ver\u00fcbt. Schaden mehr als 100.000\u20ac und alles konnte auch nicht entfernt werden. Das Amtsgericht Tiergarten verh\u00e4ngte gegen die T\u00e4ter Geldstrafen zwischen 1.200 \u20ac  und 3.300 \u20ac. Na, wenn das keine Aufforderung ist, die Sache zu wiederholen (hier hat die Staatsanwaltschaft allerdings Berufung eingelegt; ob die vor der n\u00e4chsten Instanz, in der noch mehr auf ihre Karriere bedachte Richterleinchen sitzen, mehr Chancen hat, darf aber durchaus bezweifelt werden).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor ein paar Tagen unterhielt ich mich mit der KI meines Vertrauens dar\u00fcber, ob Gerichte bei ihrer Urteilsfindung auch die Realit\u00e4t ber\u00fccksichtigen m\u00fcssen. 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