{"id":12295,"date":"2025-11-06T09:15:51","date_gmt":"2025-11-06T08:15:51","guid":{"rendered":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/?p=12295"},"modified":"2025-11-06T09:15:51","modified_gmt":"2025-11-06T08:15:51","slug":"die-sache-mit-den-ns-symbolen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/2025\/11\/06\/die-sache-mit-den-ns-symbolen\/","title":{"rendered":"Die Sache mit den NS-Symbolen"},"content":{"rendered":"\n<p>Mit Strafverfahren nach \u00a786a StGB wegen Verwendung und Verbreitung verfassungswidriger Symbole ist man in Deutschland schnell bei der Hand, Schwerpunkt NS-Symbolik. Allerdings steht das anscheinend unter einem ethnischen Vorbehalt: als Deutscher darf man das nicht, als Ukrainer ist das anscheinend kein Problem. Da darf man die passenden Uniformen tragen und sich sogar fl\u00e4chenf\u00fcllend mit solchen Symbolen t\u00e4towieren lassen. Bekannt ist das schon l\u00e4nger und es schreitet auch in der Regel anscheinend niemand ein, wenn hier solche Leute offen und \u00f6ffentlich auftreten.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Das eigentliche G&#8217;schm\u00e4ckle an der Sache ist, dass ukrainische Vereinigungen und Truppen, die dem fr\u00f6hnen, von der deutschen Regierung mit Waffen versorgt werden. Das Geld geht zwar an die Ukraine insgesamt, aber an irgendwelchen Auflagen, die Extremisten mit zu versorgen, denkt man offensichtlich. Das w\u00e4re zwar nur zum Schein, aber noch nicht einmal den Schein wahrt man.<\/p>\n\n\n\n<p>Als Friedensaktivist kann man auf solche pikanten Details hinweisen, beispielsweise durch Plakate, auf denen solche NS-Umtriebe dargestellt sind. Als reine Information, versteht sich. So geschehen durch eine Mahnwache der Organisation &#8222;M\u00fctter gegen Krieg&#8220; am 29.8.2022 in Berlin. Was postwendend eine deutsche Staatsanwaltschaft auf den Plan rief:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>Die Anklage \u00fcbernahm die Staatsanwaltschaft mit dem Kernargument, dass Protest der Angeklagten &#8222;prorussische Sichtweisen&#8220; beinhaltete und im Zusammenhang mit dem &#8222;Angriffskrieg gegen die Ukraine&#8220; nicht friedensf\u00f6rdernd sei.<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>Und nat\u00fcrlich wurde auch die Verwendung von NS-Symbolen in der Klage ber\u00fccksichtigt. Wie man auf die Idee kommen kann, dass eine Dokumentation, wer und was da unterst\u00fctzt wird und dass diese Unterst\u00fctzung eindeutig dem deutschen Recht widerspricht, als Werbung f\u00fcr den Nationalsozialismus interpretiert werden kann, entzieht sich genauso meinem Verst\u00e4ndnis wie die staatsanwaltliche Feststellung, dass die eindeutige Sichtbarkeit eines auf den r\u00fccken t\u00e4towierten Hakenkreuzes eine prorussische Sichtweise sein soll wie dass der Hinweise auf aktive Rassisten in einem Krieg nicht friedensf\u00f6rdern sein soll. Ein solche Verst\u00e4ndnis entwickelte aber das Amtsgericht &#8211; wen wundert&#8217;s in diesem Land noch &#8211; und verurteilte die Plakatiererin am 24.11.2024 zu 1000 \u20ac Geldstrafe (also mehr als 2 Jahre sp\u00e4ter!).<\/p>\n\n\n\n<p>Nicht beachtet wurde dabei die so genannte &#8222;Sozialklausel&#8220;. \u00a786a StGB sieht n\u00e4mlich keine Ausnahmen vor, was das Problem mit sich bringt, dass die Verwendung von etwas verboten wird, das man nicht darstellen darf, um darauf hinzuweisen, dass die Verwendung verboten ist oder &#8211; wie hier &#8211; die Verwendung lediglich dokumentiert und angeprangert wird. Die Rechtsprechung war also gezwungen, die Br\u00e4sigkeit des Gesetzgebers auszugleichen:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>Die &#8222;Sozialklausel&#8220; ist kein offizieller Begriff, aber im Zusammenhang mit <strong>\u00a7 86a StGB<\/strong> (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) bezieht sie sich auf die <strong>Ausnahmen vom Verbot<\/strong>, die in der Rechtsprechung entwickelt wurden, um dem Schutzzweck der Vorschrift Rechnung zu tragen. Diese Ausnahmen betreffen die Verwendung der Kennzeichen in F\u00e4llen der <strong>staatsb\u00fcrgerlichen Aufkl\u00e4rung, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Berichterstattung \u00fcber Ereignisse der Zeitgeschichte oder Geschichte<\/strong>. Wenn die Verwendung also eindeutig der Bek\u00e4mpfung der verfassungsfeindlichen Ideologie dient, ist sie nicht strafbar.<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>Im Grunde glatte Rechtsbeugung durch das Gericht, das nach \u00a715 StGB den Vorsatz bei einer Verurteilung nachweisen muss. Jetzt, wieder ein Jahr sp\u00e4ter, wurde das Urteil in der Berufung aufgehoben. Ganze drei Jahre hat es gedauert, bis die deutsche Gerichtsbarkeit in der Lage war, Offensichtliches &#8211; n\u00e4mlich einen berechtigten Protest dagegen, welches Gedankengut mit deutschen Steuergeldern gef\u00f6rdert wird &#8211; zu best\u00e4tigen. Das Ziel ist damit erreicht: die Meinungsfreiheit ist best\u00e4tigt und gleichzeitig Leute, die sie wahnehmen wollen, gezielt und nachhaltig gewarnt, das zu versuchen. <\/p>\n\n\n\n<p>Bleibt noch die Frage, ob die Staatsanwaltschaft nun in Revision gehen wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Strafverfahren nach \u00a786a StGB wegen Verwendung und Verbreitung verfassungswidriger Symbole ist man in Deutschland schnell bei der Hand, Schwerpunkt NS-Symbolik. Allerdings steht das anscheinend unter einem ethnischen Vorbehalt: als Deutscher darf man das nicht, als Ukrainer ist das anscheinend kein Problem. 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