DDR 2.0: auf uns wartet der Knast

Wer immer noch ein wenig traumtänzerisch meint, mit demokratischen und rechtlichen Mitteln könne man dem Wahnsinn beikommen, der sollte sich mal folgendes vor Augen führen: Der Bayerische Staatsgerichtshof hat festgestellt, dass im Ministerium Södolfs des Irren keinerlei Akten existieren, die die Maßnahmen irgendwie begründen. Damit wären eigentlich sämtliche Maßnahmen automatisch rechtswidrig und nichtig. Ein hohen … DDR 2.0: auf uns wartet der Knast weiterlesen