DDR 2.0: auf uns wartet der Knast
Wer immer noch ein wenig traumtänzerisch meint, mit demokratischen und rechtlichen Mitteln könne man dem Wahnsinn beikommen, der sollte sich mal folgendes vor Augen führen: Der Bayerische Staatsgerichtshof hat festgestellt, dass im Ministerium Södolfs des Irren keinerlei Akten existieren, die die Maßnahmen irgendwie begründen. Damit wären eigentlich sämtliche Maßnahmen automatisch rechtswidrig und nichtig. Ein hohen … DDR 2.0: auf uns wartet der Knast weiterlesen
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