Windpark: böses Erwachen für Verpächter?

Gestern berichtete ich über Möglichkeiten, sich gegen Windparkanlagen zur Wehr zu setzen. Heute ein Hinweis für Verpächtervon Grund und Boden. Hallo, ich habe einem angehenden Betreiber z.B. vor Jahren erklärt, dass die Anlage, die sie sich für ihren Schwachwindstandort (5,3 m/s in 140 m Höhe, gemessen u.a. per Windmessmast mit 140 m Höhe – doch … Windpark: böses Erwachen für Verpächter? weiterlesen