„Gesetz“, Bedeutung: „unverbindliche Handlungsempfehlung“

Gesetze sind (eigentlich) die Grundlage des Zusammenlebens. Sie werden bei uns (bislang) von gewählten Beauftragten gemacht und (nur noch teilweise) von Gerichten und Behörden durchgesetzt. Jeder kennt vermutlich die folgende Grundregel oder hat schon mal davon gehört:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3 
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

In der Praxis sieht das inzwischen allerdings so aus:

In Deutschland besteht Schulpflicht. Die Eltern müssen ihr Kind in eine zugelassene Schule schicken und wenn sie das nicht tun, bringt die Polizei die Kinder dorthin und das Ordnungsamt verhängt ein Bußgeld. Das gilt sogar dann, wenn der Unterricht aus einer Indoktrinationsveranstaltung für den Islam besteht und die Eltern nicht möchten, dass ihre Kinder daran teilnehmen. Das Fernbleiben wurde in den bisherigen gerichtlichen Instanzen als Schulschwänzen interpretiert.

Im umgekehrten Fall interessiert es die Behörden schon seit Jahrzehnten nicht besonders, wenn muslimische Eltern ihren Töchtern die Teilnahme am Sportunterricht oder ihren Kindern generell die Teilnahme an einem Religionsunterricht, der auch andere Religionen als den Islam behandelt, verbieten und sie von der Schule fern halten. Das kommt nicht in die Presse, die in die Schule bestellten Eltern kommen nicht zum Termin, und das war es dann in der Regel.

Wiederum öffentlich ist das Schulschwänzen bei der Teilnahme an Fridays for Future. In unserer Stadt lief das so: ca. 30-40 Schüler standen am Stand der FFF-Leute, mindestens die 4-5-fache Menge machte einen Schaufensterbummel. Schwänzen in Reinform. „Genug“ meinte ein Kultusminister, wurde aber von der FFF-NGO und der linken Presse getadelt und zog den ohnehin nicht vorhandenen Schwanz noch weiter ein. Zumindest das Ordnungsamt der Stadt Mannheim verhängte Bußgelder wegen Schulschwänzens – und prompt fiel der links-grüne Zeitungsmob über die Stadtverwaltung her, die daraufhin das Bußgeld wieder aufhob.

Die Liste ließe sich fortsetzen. Gleichheit vor dem Gesetz? Offenbar nicht. Offenbar willkürlich werden Übertretungen geahndet oder auch nicht. Bei genauerem Hinsehen: KEINE Willkür. Gesetzesübertetungen sind zulässig, wenn sie die links-grüne Ideologie befördern, alles was als Kritik an der links-grünen Ideologie betrachtet werden kann, wird unabhängig von sonstigen Gründen streng geahndet.

Rackete. Rackete ist die Dame, deren Name vermutlich immer falsch ausgesprochen wird (wie Rakehte, obwohl „ck“ eine Lautverkürzung bedeutet) und die auf Fotos immer leicht durch ein Tanktop und so stark eregierte Nippel auffällt, dass man einen Kleiderbügel daran aufhängen könnte. Die hat sich gewaltsam Zutritt zu einem italienischen Hafen verschafft und dabei ein italienisches Polizeiboot gerammt.

Im Vorfeld hat der EU-Gerichtshof auf die Anfrage „darf ich ohne Genehmigung in Italien einlaufen?“ entschieden „Nein! Darfst du nicht!“. Damit wäre eigentlich alles klar. Gesetzesübertretungen noch und nöcher, selbst EU-gerichtlich bestätigt. Doch was passiert? Nicht nur dass der deutsche Bundespräsident, der Hüter des Grundgesetzes, sowie der deutsche Außenminister Italien heftig dafür kritisieren, dass das Land seine Gesetze beobachtet sehen will (es geht ja schließlich um die Durchsetzung links-grüner Ideologie), dass der Innenminister erklärt, Deutschland werde die „Flüchtlinge“ aufnehmen (laut BND mutmaßlich Mitglieder der nigerianischen Mafia), Städte, deren Finanzen ohnehin schon vom Land verwaltet werden, sich zu „sicheren Häfen“ erklären und ein Haufen völlig Verstrahlter eine Million Euro für die Gesetzesbrecherin spenden, obendrein verweigern die italienischen Gerichte in zwei Urteilen sogar, die Dame zur Rechenschaft zu ziehen. Und die zieht nun ihrerseits vor die EU-Institutionen, um einen unbegrenzten und unkontrollierten Zugang aller Neger in die EU zu fordern.

Wenn man auf der anderen Seite betrachtet, wie genüßlich die Carabinieri deutschen Urlaubern bei den geringsten Vorkommen das Leben zur Hölle machen, muss man auch hier wieder feststellen: Gesetzesübertetungen selbst schwerster Art sind zulässig, wenn sie die links-grüne Ideologie befördern, alles was als Kritik an der links-grünen Ideologie betrachtet werden kann, wird unabhängig von sonstigen Gründen selbst bei Lappalien streng geahndet.

Südländer. Bei Straftaten wird gerne weggeschaut, wenn es sich um islamische oder negroide Täter handelt. Die Kölner Silvesternacht mit regelrechten Hetzjagden von Migranten auf Frauen ist bis heute nicht adäquat aufgearbeitet, wohl aber der Polizeieinsatz in den Folgejahren kritisiert worden. Arabische Hochzeiten mit blockierten Autobahnen und Schießereien werden allenfalls als Verkehrsstörung gemeldet; man darf wohl mit einigem Recht vermuten, das Falschparken eines nativen Deutschen deutlich strenger geahndet wird. Schwimmbäder werden mehr und mehr zum Tummelplatz für private Security-Mitarbeiter, und in die Presse haben es die Zustände im Prinzip erst geschafft, als ein Türke von Negern verprügelt wurde und die türkische Presse darüber berichtete. Die türkische, nicht die deutsche brachte die wesentlichen Details!

Besonders konsequent im Wegsehen sind allerdings die Briten. Geschätzt 1.400 Jugendliche (vermutlich wesentlich mehr) wurden von Muslimen mit Gewalt zur Prostitution gezwungen. Nach islamischem Recht ist das OK. Mit Ungläubigen darf man machen, was man will. Nach britischem Recht war das über Jahre hinweg auf OK. Muslime sind sakrosankt und dürfen machen, was sie wollen. Und wieder muss man feststellen: Gesetzesübertetungen bis hin zu Vergewaltigung und Mord sind zulässig, wenn sie die links-grüne Ideologie befördern, zumindest über eine ziemlich lange Zeit hinweg.

Die Zukunft? Da kann man nur mit Blick auf die Vergangenheit spekulieren. Bereits jetzt gilt mir Blick auf einen anderen Artikel des Grundgesetztes: Wissenschaftliche Wahrheiten jeglicher Art werden von der links-grünen Ideologie unabhängig von Experimenten oder Naturgesetzen festgelegt. Abweichende Ergebnisse werden zensiert.

Es dürfte wohl nicht mehr lange dauern, bis zu den No-Go-Areas in den Städten, die aufgrund ihrer islamischen Bevölkerung besser nicht mehr betreten werden sollten, auch No-Go-Areas durch links-grüne NGO definiert werden. Die FFF-Kids werden gerade dazu trainiert. Die üblichen Eskalationsstufen, die an Beispielen aus anderen Ländern vorherzusagen sind (Rote Garden in China, Kindersoldaten in Afrika, u.a.), sind:

  • Zerstören von Fahrzeugen und anderem fremden Eigentums wegen Verstoß gegen die Klimareligion (von der Antifa und „Ende Gelände“ unter dem Beifall grüner MdB bereicht praktiziert).
  • Anhalten von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr und „Stilllegung“ der Fahrzeuge (wurde bereits versucht, aber von der Polizei noch verhindert).
  • Verprügeln von Leuten, die angesichts eine FFF-Demo nicht sofort mit so etwas wie dem FFF-Hitler-Gruß stehen bleiben oder Kritik äußern.
  • Öffentliches Erschlagen oder Erhängen von bekannten Klimasündern.