Die Unschuldsvermutung

Eine der Sachen, mit denen unsere Politiker gerne angeben, um die moralische Überlegenheit des Westens gegenüber allen anderen Gesellschaftten zu betonen, ist das Rechtssystem. Kernstück des Rechtssystem ist die Unschuldsvermutung, d.h. der Täter hat so lange als unschuldig zu gelten, bis er vor einem Gericht überführt und für schuldig befunden ist. Das führt manchmal zu den absurden Situationen, dass jemand in einem Video wird um sich schießend gezeigt wird, während der Moderator weiterhin vom „mutmaßlichen Täter“ spricht.

Wie fast alle Rechtsgrundsätze hat natürlich auch die Unschuldsvermutung Ausnahmen. So ist ein Deutscher, der sich kritisch über Asylanten und den Islam äußert, grundsätzlich ein Fremdenhasser, Islamhasser und Nazi. Grundsätzlich! Darüber muss man nicht diskutieren und man braucht ihn auch nicht nach Argumenten zu fragen. Ein Moslem, der einen Deutschen grundlos niederschlägt oder niedersticht, ist grundsätzlich provoziert worden und es ist nicht von einer Wiederholung auszugehen. Grundsätzlich! Auch wenn er deswegen schon zig Mal verhaftet wurde. Und jemand, der Angela Merkel ins Gesicht spuckt, ist grundsätzlich verwirrt. Grundsätzlich, denn es gibt überhaupt keinen rationalen Grund, der Frau ins Gesicht zu spucken.

Immerhin gilt aber selbst dann noch, dass der bereits aus grundsätzliche Überlegungen überführte Delinquent sich vor Gericht verteidigen darf. Er hat das Recht, die Beweise vorgelegt zu bekommen und sich dazu zu äußern. Und es kommt auch immer wieder vor, dass das Gericht zu einer anderen Auffassung als der Korrektheit der grundsätzlichen Vorverurteilung kommt. Aber das ändert natürlich nichts daran, dass man in den genannten Fällen grundsätzlich erst einmal etwas unterstellen darf und nicht prüfen muss wie in allen anderen Fällen.

Inzwischen gibt es aber auch Präzedenzfälle, in denen sich der vorverurteilte Täter nicht verteidigen darf. Er darf weder die Beweise einsehen noch sich zu seiner Entlastung äußern. Die Vorverurteilung ist endgültig, nicht überprüfbar und nicht widerrufbar, ein Verfahren findet nicht statt. So ein Fall liegt beispielsweise bei der Vergiftung des ehemaligen britischen Spions Skripal vor. Die britische Regierung hat festgestellt, dass das die Russen waren, und damit ist das Verfahren beendet. Nicht dass es die Russen nicht tatsächlich gewesen sein könnten. Ist ja durchaus denkbar. Aber sie sind eben nicht die „mutmaßlichen Täter“, sondern die „Täter“. Eine Unschuldsvermutung gilt nicht. Und sie bekommen weder Beweise zu Gesicht noch dürfen sie sich überhaupt die Fakten anschauen und dazu Stellung nehmen. Ein Verteidigungsrecht gilt also auch nicht. Sie können zwar behaupten, dass sie es nicht waren, und auch logisch begründen, wieso nicht, aber das sind alles Lügen, deren Gehalt man nicht prüfen muss.

Die Politiker werden so weiter machen, aber ich bilde mir inzwischen nicht mehr allzu viel auf unsere so genannten Rechtswerte ein.