Dringend notwendige Grundgesetzänderungen !

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 54  (1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat. (2) Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. … Der Bundespräsident – ein reines Repäsentationsamt, noch … Dringend notwendige Grundgesetzänderungen ! weiterlesen