Erklärung/Klarstellung für die Hüter der Demokratie

Irgendwie scheinen die aufrechten Hüter der Demokratie aus (der linken) Politik und Medien das Grundgesetz nicht richtig verstanden zu haben. Deshalb der guten Ordnung halber ein paar Klarstellungen.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung bedeutet insbesondere, dass man das sagen darf, was anderen NICHT gefällt!

Ein paar Beispiele. Zum Recht auf freie Meinungsäußerung gehört,

  • dass man den Islam als aggressive und menschenfeindliche Sekte bezeichnen und ein weitgehendes Verbot entsprechend den Gesetzen für solche Sekten fordern kann, wie sie auch für Aum, Raelianer, Boko-Haram, Scientology, Peoples Temple, Colonia dignidad und andere gelten.
  • dass man fordert, die Exponenten dieser Sekte, die hier durch Gewalt und Kriminalität auffalen, umgehend aus dem Land zu entfernen.
  • dass man die EU in der jetzigen Form, die deutsche Steuergelder ins Ausland umschichtet, im Gegenzug anderen Ländern eine ihnen nicht genehme Lebensart aufzwängt und durch und durch undemokratisch ist, ablehnt.
  • dass man die Handlungen der Regierung Merkel – EU-Rettungsschirme, Grenzöffnungen, usw. – als schweren Landesverrat bezeichnet.

 

Die Gleichheit vor dem Gesetz ist wörtlich zu verstehen!

Zum Beispiel ist es ein schwerer Verstoß gegen Menschenrechte, wenn

  • die AfD gewaltsam selbst an der Ausübung ihrer Pflichten wie der Durchführung von Parteitagen gehindert wird, auch wenn so genannte Künstler dies als Kunst deklarieren.
  • Vereine Mitglieder ausschließen wollen, weil sie der AfD angehören oder in Wahlen AfD gewählt haben.
  • zum Boykott von Geschäftsleuten, die mit der AfD Geschäfte machen (Hotels usw), aufgerufen wird.
  • Ausländern eigene Rechte und Gerichtsbarkeit zugestanden wird.
  • Straftaten nicht geahndet werden oder ihnen nicht konsequent nachgegangen wird, wenn es sich bei den Tätern um Ausländer handelt.

 

Die Feststellung von Rechtsverstößen obliegt der (unabhängigen) Justiz (Rechtsstaatsprinzip)

  • Was eine „Hassrede“ ist, obliegt eindeutig NICHT dem Justizminister, und schon gar nicht einem Rechtsbrecher Heiko Maas.
  • Was justiziabel ist und was nicht, obliegt NICHT ehemaligen DDR-StaSi-Mitarbeitern, die im Auftrag der sozialen Netzwerke alles löschen, was ihnen nicht gefällt.
  • Eine soziale Existenzvernichtung, wie sie im Rahmen der #MeToo-Kampagne durch Aufstellung nicht belegbarer Behauptungen über jahrzehnte zurückliegende Vorgänge, ist ein Verbrechen.

 

Das sind nur einige Beispiele und Grundsätze. Wer kommentieren möchte, kann das gerne fortsetzen.