Die Empörung über die Empörung über Polen

Die Polen sind ja soooo undemokratisch – erzählt uns jedenfalls täglich die Presse. Was wird ihnen nicht alles vorgeworfen. Da ist zum Beispiel der Vorwurf, die Regierung kontrolliere die Medien, weil sie Einfluss nimmt auf die Ernennung der Chefs nimmt. So was geht gar nicht! Die Presse muss frei und unabhängig sein!

Was ist da dran? Zunächst muss man das etwas eingrenzen. Der Staat nimmt Einfluss auf die Ernennung der Chefs der staatlichen Medien. Auf unsere Verhältnisse übersetzt: es bestimmt, wer bei ARD und ZDF das Sagen hat, hat aber keinen Einfluss auf RTL, Bild oder die ZEIT. Also allenfalls eine Teilkontrolle. Bei uns ist das natürlich viel besser! Da hat der zum Bezahlen von ARD und ZDF erpresste Bürger das Recht, die Intendanten selbst zu wählen, oder nicht? Nun, eher nicht. Ausgewählt werden die Chefs vom Rundfunkrat, und da drin sitzen – ratet mal ? Für das ZDF gilt

  • 31 Vertreter des Bundes und der Länder
  • 5 Vertreter der Kirchen
  • 25 von den Ministerpräsidenten ausgewählte Gewerkschafter usw.
  • 5 ebenfalls von den Ministerpräsidenten ausgewählte Vertreter aus der Kultur

Ja, da kommt doch tatsächlich ein völlig unabhägiges Marionettengremium zusammen. Letztlich bestimmen die Landesregierungen, wer drinsitzt, und wer drinsitzt, macht am Besten, was die Landesregierungen für richtig halten, um nicht bei der nächsten Runde „Reise nach Jerusalem“ auf dem Flur zu landen. Also völlig unabhängig, was auch eine absolut freie Presse und demokratische Kontrolle der Politik ermöglicht, wie man an sachlich gefälschten Berichten des ZDF, die die Polizei anlässlich der G20-Krawalle ins schlechte Licht setzen sollte (die Polizei als eigentlicher Krawallmacher), vorbehaltslose Unterstützung der Merkel-Regierung, die inzwischen zum Zwecke des Wahlbetrugs Rechtsbeugung in den Ämter anordnet, und Jubel verbunden mit verlogener Hetze, wenn demokratische Parteien, die Merkel & Co Konkurrenz machen könnten, an der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte und Pflichte von linken und grünen Spinnern gehindert werden. Unsere Medien stehen wenigstens noch für die freie Meinungsäußerung – immer vorausgesetzt, man äußert die gleiche Meinung wie sie.

Also, die Polen machen nichts anderes als wir, aber bei uns ist das freiheitlich demokratisch, in Polen ist das mindestens rechtsnational, wenn nichts Schlimmeres. Aber sie machen ja noch mehr! Sie schaffen die Gewaltenteilung ab, indem die Regierung bestimmt, wer Richter wird. Zuvor hat sie noch die Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtes geändert: die Verfahren müssen nun der Reihe nach bearbeitet werden und sind nicht dem Belieben des Gerichtes unterstellt. Mit anderen Worten: wenn eine Klage eingeht, wird diese einem Senat zugewiesen und kann nicht etwa immer wieder unter den Stapel gelegt werden, weil die Richter keine Lust haben, den Fall zu bearbeiten. Zuweisung in der Reihenfolge des Eingangs heißt natürlich mitnichten, dass auch die Urteile in der Reihenfolge gefällt werden. Es heißt nur, dass kein Verfahren über Gebühr verschleppt werden kann. Jeder normal denkende Mensch dürfte so eine Regelung für sehr sinnvoll halten, unsere Politik will uns aber einreden, dass die Abschaffung von Willkür ein Beeinträchtigung des Rechtsstaats darstellt.

Nun sollen die Richter von der Regierung bestimmt werden. Das ist bei uns natürlich völlig anders:

Vorschläge für Richter können der zuständige Bundesminister oder die Mitglieder des Richterwahlausschusses machen. Zu den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten äußert sich schriftlich der Präsidialrat des Gerichts, bei dem der Richter verwendet werden soll (§ 57 DRiG). Der zuständige Bundesminister legt dem Richterwahlausschuss die Personalakten der Vorgeschlagenen vor. Weiter sind vor der Wahlsitzung allen Mitgliedern des Richterwahlausschusses eine aktuelle zeitnahe Beurteilung des Bewerbers und eine umfassende Dokumentation über dessen berufliche Entwicklung zur Verfügung zu stellen. Der Richtwahlausschuss prüft, ob der für ein Richteramt Vorgeschlagene die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für dieses Amt besitzt. Schließlich entscheidet er in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Vorschläge. Stimmt der zuständige Bundesminister zu, so hat er die Ernennung der Gewählten beim Bundespräsidenten zu beantragen. Dieser ernennt sie zu Bundesrichtern (Art. 60 Abs. 1 GG, gemäß Art. 58 GG unter Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister).

Wie man sieht, kann bei uns niemand Richter werden, der der Regierung nicht passt, also etwas völlig anderes, als das, was in Polen geschieht, wo zukünftig nur noch die Richter werden können, die der Regierung genehm sind. Was für ein Unterschied!

Aber warum eigentlich so ein Verfahren? Die Demokratie lebt von gegenseitiger Kontrolle – eigentlich. Parlament, Exekutive und Justiz kontrollieren sich gegenseitig. Bei uns funktioniert das nicht so ganz, da kein Unterschied zwischen Regierung und Parlament besteht, weil alles in einem Aufwasch gewählt wird. In den USA kontrolliert der Wähler jede Instanz einzeln, was eher zum Kontrollbild gehört. Alle werden von der Presse kontrolliert, die außer Information aber keine direkten Druckmittel hat. Auch da sind die USA am Weitesten, weil staatliche Medien dort nicht existieren. Und bei dieser Kontrollrunde hat Polen ein Problem: die Richterschaft untersteht bislang keiner Kontrolle, und sie hat nahezu unbegrenzte Macht, ohne für irgendetwas zur Rechenschaft gezogen werden zu können. Das völlig Fehlen der Kontrolle – Richter wählen ihre Kollegen ohne Mitspracherecht anderer selbst aus – hat zu den üblich Exzessen geführt: „Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut“. In den Augen der meisten Polen ist die Richterschaft eine weitgehend korrupte geschlossene Gesellschaft und sehr unbeliebt (hier werden natürlich nur die Kritiker in den Medien dargestellt und als Mehrheit des Volkes ausgegeben, genau wie ja auch Schwule, Lesben und Transen mehr als 66% des Volkes ausmachen, wenn man die Berichterstattung als Messlatte nimmt). Das wollen die Polen unter Kontrolle bringen und bedienen sich der gleichen Mittel, die auch hier in Deutschland angewandt werden (wo die Richter im Übrigen noch viel stärker unter Kontrolle stehen: erfüllen sie nicht die Vorgaben der Justizminister, sondern wickeln ihre Verfahren ordnungsgemäß ab, droht ihnen ein Dienstverweis).

Halten wir als noch mal das Ergebnis fest: deutsches Verfahren = polnisches Verfahren, deutsches Verfahren = demokratisch, polnisches Verfahren = undemokratisch, also demokratisch = undemokratisch.