Petitionspraxis

Wenn man ein Anliegen hat, mit dem sich die damit beauftragten Politiker beschäftigen sollen, kann man Briefe schreiben. Bei Briefen an Minister kommt in der Regel eine Antwort der Art:

„Herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin Susanne Pillepalle, und der Minister hat mich beaufragt, Ihnen zu antworten. Mein Büro ist schön, und ich verdiene ein Schweinegeld damit, Ihre Frage nicht zu beantworten, sondern Sie zu verarschen. Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Susanne Pillepalle

Antworten von Parlamentariern sehen auch nicht viel anders aus:

Wir von der … haben uns längst eine Meinung darüber gebildet, und nun kommen völlig unnötigerweise Sie Arschloch und belästigen mich nochmals mit dem Thema. Sie mögen Recht haben, aber das interessiert mich einen Scheißdreck..

Wählen Sie uns wieder.

Freundlichst

Zu guter Letzt gibt es auch noch die Möglichkeit, eine Petition einzureichen. Mit der müssen sich lauf GG die Parlamentarier beschäftigen. Damit das passiert, ist eine Mindestanzahl an Unterstützern notwendig. Man kann dazu Unterschriften auf der Straße sammeln, eine Plattform wie change.org benutzen oder eine online-Petition auf den Seiten des Bundestages starten, d.h. der Text wird vom Parlament online gestellt und jeder kann nun auf dieser Seite als Unterstützer auftreten.

Doch HALT !! So einfach ist das nicht !!

Ein online-Petition landet erst einmal bei einer Angestellten im Vorzimmer des Petitionsausschusses. Die stellt den Petitionstext aber nicht online (was man vermuten sollte, von ein paar formalen Prüfungen abgesehen), sondern schickt ihn an das zuständige Ministerium zur Prüfung. Nach 1-3 Monaten hat dann irgendein höchstüberbezahlter Ministerialfuzzi entschieden, ob ihm die Petition passt. Oft ist das nicht der Fall. Besagte Vorzimmerdame stellt solche den Ministerien unpassende Petitionen anschließend (also mehrere Monate später) nicht online, sondern informiert den Antragsteller darüber, dass

die Petition keinerlei Aussicht hat, vom Parlament positiv diskutiert zu werden. Eine Veröffentlichung auf der Petitionswebseite wird daher abgelehnt.

Wohlgemerkt: irgendeine kleine Tussi im Petitionsbüro entscheidet aufgrund eines Zensurvermerks des zuständigen Ministeriums, ob der Bürger Zugang zu seinen Abgeordneten erhält. Ein Abgeordneter bekommt den Wunsch überhaupt nicht zu Gesicht. Nicht, dass das etwas nutzen würde (siehe oben), aber man hat es noch nicht einmal nötig, die Formen zu wahren.