2.500 € Strafe

drohen den Eltern, die sich einer „Impfberatung“ für ihre Kinder, bereits in der Kita stattfindend, verweigern. Dabei geht es nur um Beratung, nicht um eine Impfpflicht. Genau betrachtet, kann man also nach einer Beratung die Impfung trotzdem verweigern. Man muss also schon ganz schön Panne sein, selbst die Beratung abzulehnen. Dazu stellen sich zwei Fragen ein:

  1. Wer sind solche Leute ? Handelt es sich vorzugsweise um gesellschaftsferne Hartz-IV-Schichten, bei denen 2.500 € Strafe genauso wenig einziehbar sind wie 100.000 € ? Macht also so eine Vorschrift überhaupt Sinn ?
  2. Wäre es nicht mindestens genauso sinnvoll, Zwangsberatung mit entsprechenden Pönalen zum Thema Islam (und von mir aus auch anderen Richtungen des realitätsverweigernden Aberglaubens) zu verordnen ?