Böhmermann ./. Erdogan

Die Bundesregierung hat ja nun ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Sultansbeleidigung zugelassen. Da tun sich ein paar Fragen auf. Es ist nicht ganz einfach im Netz zu finden, weil es viele, die es reinstellen, nach einiger Zeit wieder löschen. Ob dieser Link funktioniert, weiß ich daher nicht. Wenn man es ansieht, stellt man fest:

  • Böhmermann belehrt Erdogan in ca. 80% der Zeit (insgesamt fast 5 Minuten) darüber, was in Deutschland zulässig ist und was nicht. Nach den Vorfällen um extra3 scheint eine Belehrung des Herr Erdogan auch dringend notwendig zu sein.
  • Böhmermann erläutert dies an einem – zugegebenermaßen sehr heftigen, aber eben durch die maßlose Übertreibung unglaubwürdigen und die Zuschauer zu Lachen und Applaus reitzenden – Beispiel, wobei immer wieder betont wird, dass das justiziabel ist, wenn man es wirklich so meint. Angesichts der Begriffsstutzigkeit von Erdogan ist ein ergänzenden Beispiel, wann er sich beschweren kann, sicher auch notwendig.

Wenn Böhmermann verurteilt werden sollte, geschieht das dann, weil

  • er Erdogan tatsächlich beleidigen wollte, oder
  • weil Erdogan zum dumm ist, das Beispiel zu verstehen, und Böhmermann gewissermaßen wegen Überforderung des Schülers zur Rechenschaft gezogen wird?

Aber das ist die zweite Frage, die einen als Deutschen ja nicht unbedingt interessieren muss. Die viel wichtigere: wieviel Prozent des Beitrags hat die Bundeskanzlerin verstanden, wenn sie Erdogan derart willfährig ist? Nur die 20%, in denen nichts erklärt wird?