Vom deutschen Gerichtswesen

Kürzlich erhielt ich eine Vorladung vor Gericht. Da solche „Einladungen“ nicht sonderlich höflich sind, ging ich natürlich hin, um dem Richter zu eröffnen, dass ich mich beim besten Willen an keine Gegebenheit erinnern könne, wo ich Zeuge von irgendetwas Bösem war. Weit gefehlt! Statt dessen klärte mich der Richter auf, dass ich nicht Zeuge, sondern Kläger im Prozess sei und meine Sache vertreten solle.

Ganz vage erinnerte ich mich daran, dass irgendwann zu der Zeit, zu der mutmaßlich der Richter sein Jurastudium begonnen haben musste, tatsächlich mal ein Rechtsstreit gewesen sein müsste. Ich wäre mir sicher, auf dem Dachboden noch alte Unterlagen finden zu können, aber die bräuchte ich zwingend, um meinen Standpunkt im Detail zu vertreten.

Der Richter vertagte daraufhin den Prozess auf unbestimmte Zeit. Er hätte gehofft, dass ich ihm erklären könne, worum es geht. Sein Vorgänger hätte zwar durch einen Vermerk kenntlich gemacht, dass er die Akten gelesen hätte, aber man könne dem Gericht ja nicht zumuten, die Akten immer und immer wieder neu zu lesen. So ganz unglücklich sei er über die Vertagung nicht, da er dann auf jeden Fall rechtzeitig zu seinem Golfturnier kommen würde (oder was das Tennis?).

Beim Hinausgehen beantwortete der Gerichtsdiener meine Frage, wo denn mein Gegner sei, damit, dass selbiger vor 3 Jahren verstorben sei und nun geklärt werden müsse, welcher Erbe in den Fall eintritt. Das können nur noch kurze Zeit dauern, aber den genauen Stand kenne er nicht, da er bereits in 7 Jahren pensioniert werden würde und deshalb den Fall bereits an seinen Nachfolger überstellt habe.

Ich habe überlegt, ob ich einmal beim Justizministerium anfragen solle, ob ein Rechtsanspruch auf Erledigung von Gerichtsverfahren innerhalb der allgemeinen Restlebenserwartung bestehen würde, bin aber dann davon abgekommen, da ich meinem Enkel hätte erklären müssen, worauf sich das Antwortschreiben des Ministeriums bezieht. Statt dessen überlegen ich einen Wechsel der Rechtsschutzversicherung. Ich erinnere mich da an eine Anzeige, dass eine Gesellschaft Angelegenheiten, in denen man sich nicht so ohne weiteres einig wird, nicht vor ein deutsches Gericht bringt, sondern den Fall mit Hilfe von ein paar Knüppeln kurzfristig im Sinne ihrer Kunden regelt. Die Telefonnummer hatte irgendeine Vorwahl aus Weißrussland, den Rest habe ich leider vergessen. Kann mir da einer von euche weiterhelfen?